Bischoff EDV Pforzheim

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Anwendbares Recht, Geltung der AGB, Angebot, Vertragsabschluß

  1. Für alle Geschäfte- auch mit ausländischen Abnehmern, gelten ausschließlich die Gesetze der  Bundesrepublik Deutschland unter der Maßgabe der nachstehenden Verkaufsbedingungen für alle  Lieferungen und Leistungen und Angebote des Verkäufers.
  2. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  3. Das sogenannte Einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf  bewegter Sachen (EKG) sowie das sogenannte Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen (EAG) findet keine Anwendung.
  4. Durch Erteilung eines Auftrages, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen, erkennt der Besteller die Verkaufsbedingungen an und es gelten diese Verkaufsbedingungen als angekommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen, abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Einzelabweichungen möglicher, telefonischer, fernschriftlicher, telegrafischer Art von den Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers sind nur wirksam, wenn dieser sie schriftlich bestätigt.
  5. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Verhandlungen haben für den Verkäufer lediglich die Bedeutung eines freibleibenden und unverbindlichen Angebotes.

Aufträge gelten durch den Verkäufer als angenommen erst nach schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung durch ihn oder die Aufgabe zum Versand an den Käufer. Ergänzungslieferungen, Abänderungen oder Nebenreden mündlicher, telefonischer oder telefonischer Art haben erst Gültigkeit nach schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Sollte der Käufer mit dem Inhalt einer vom Verkäufer abgesprochenen Bestätigung nicht einverstanden sein, so hat dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Bestätigung des Verkäufers als inhaltlich gebilligt und als Vertragsgrundlage


§ 2 Preise

Unsere Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, brutto in Euro incl. Mehrwertsteuer ab Auslieferungslager. Eine Mindestabnahme, auch bei Erstbestellungen besteht nicht. Druckfehler, Irrtümer und Preisveränderungen sind uns vorbehalten. Auf  die Ware wird kein Rabatt  oder Skonto gewährt.


§ 3 Rücktrittsrecht, Abnahmeverweigerung

  1. Werden dem Verkäufer nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, insbesondere z.B. wenn ein Scheck nicht eingelöst wird oder Zahlungen eingestellt werden oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer nach Aufforderung nicht binnen 3 Tagen Sicherheit oder Vorauszahlung im Vertragswert leistet.
  2. Dem Verkäufer steht ein Rücktrittsrecht auch dann zu, wenn der Käufer bereits vor Anfertigung des Auftrags zu erkennen gegeben hat, die Ware nicht abnehmen zu wollen.
  3. Ungeachtet der vorstehenden Rechte kann gleichzeitig Schadenersatz vom Verkäufer verlangt werden, nach seiner Wahl durch konkrete Schadensberechnung oder als Schadenspauschalbetrag zu 25% des Netto- Bestellwertes bei Lagerware und zu 50% des Netto-Bestellwertes bei Anfertigung- Aufträgen, wobei der Schadensbetrag niedriger anzusetzen ist, wenn der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.


§ 4 Zahlung

  1. Soweit nicht schriftlich oder anders vereinbart liefern wir gegen Rechnung aus.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen; es wird der Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zumindest auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Angestellte sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur bei entsprechend vorzulegender Bevollmächtigung und nur gegen Aushändigung einer vom Verkäufer ausgestellten Quittung befugt.
  4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, noch offene Auslieferungen aus dieser oder anderweitiger Bestellung bis zum Ausgleich zurückzustellen und künftige Lieferungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Der Verkäufer ist weiter berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrektur zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstreitig sind.


§ 5 Lieferung, Gefahrtragung

  1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der schriftlichen Form. Soweit nicht anders vereinbart gelten Liefertermine als unverbindlich. Die Lieferfrist wird unterbrochen, wenn Anzahlungen nicht pünktlich geleistet werden oder behördliche oder sonstige Genehmigungen Dritter, Unterlagen und Freigaben, die sämtlich vom Käufer regelmäßig zu besorgen sind, nicht rechtzeitig eingehen.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören z.B. Betriebsstörung, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und Eingriffe, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen eines noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die o.a. Umstände die Lieferung bzw. Leistung unmöglich, so wird der Verkäufer von seiner Lieferverpflichtung frei.
  3. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Verkäufer und bis zur Begleichung eines etwaigen bis zu Lasten des Käufers ergebenden Saldos aus laufender Rechnung, bei Hingabe von Wechseln und Einlösung derselben, Eigentum des Verkäufers, der sie bei Zahlungsverzug wieder an sich nehmen kann.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
  3. Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware.
  4. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
  6. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers die ihm nach den vorstehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§ 7 Gewährleistung

  1. Mängelrügen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Weitergehende Haftung: Eine weitergehende Haftung ist bei Software-Programmen ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies für Schäden, die durch die Benutzung von Software –Programmen entstehen. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche, die aus Unmöglichkeit der Leistung resultieren. Für den Inhalt von Softwareprogrammen übernehmen wir keinerlei Gewähr.
  3. Die Gewährleistung ist nach Wahl des Verkäufers gerichtet auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelfreier Ware. Erst für den Fall des Fehlschlagens der Nachbesserung binnen angemessener Frist der Ersatzlieferung einer erneut nicht fehlerfreien Ware kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Softwareprodukte sind vom Umtausch ausgeschlossen, nur defekte Ware wird umgetauscht.
  4. Eine kostenlose Garantieabwicklung kann nur dann erfolgen, wenn die Ware zu uns gebracht und nach der Reparatur abgeholt wird. Beim Technikereinsatz vor Ort entstehen die normalen Service- und Fahrtkosten. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die gekaufte Ware und nicht auf die damit verbundenen Kosten für Einbau, evtl. Softwareinstallationen oder Datenwiederherstellung.
  5. Weitergehende Ansprüche - gleich aus welchen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Eine Haftung für Schäden, die nicht den Liefergegenstand selbst betreffen, wird von uns nicht übernommen. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
  6. Rücksendungen müssen frei gemacht werden, Unfrei verschickte Rücksendungen werden nicht angenommen.
  7. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem Käufer unmittelbar zu und sind nicht abtretbar.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen den Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter auch aus dem Titel der Produkthaftung gegen den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen.

§ 9 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist 75449 Wurmberg.

§ 10 Gerichtsstand

Soweit der Käufer Vollkaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Pforzheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

§ 11 Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, dann wird dadurch die Geltung des Vertrages und der Verkaufsbedingungen und die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine im Wege der Auslegung und Wahrung des wirtschaftlichen Gleichgewichtes zu ermittelnde Regelung.

Pforzheim, den 01.07.2017